Die neue Betriebsrente

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Das Ziel: Betriebsrenten vor allem für kleinere Unternehmen attraktiver zu gestalten.

Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter. Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente. Unter den Beschäftigten sorgen rund 57 Prozent betrieblich vor. Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Altersvorsorge: Welche Änderungen die Betriebsrenten-Reform bringt

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Entgegen der Erwartung hat sich die Große Koalition von der Wahlkampfstimmung nicht beirren lassen und sich noch zu einem Vorsorgepaket durchgerungen. Doch ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Altersarmut eindämmen kann, bleibt ungewiss.

Eigentlich schien die große Koalition Ende Mai nur noch im Verwaltungsmodus über die Ziellinie zu kriechen – die da heißt: Bundestagswahlkampf. Doch dann das: Kurz vor Toresschluss bringt die vermeintlich amtsmüde GroKo die “neue Betriebsrente” auf den Weg.