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Altersvorsorge: Welche Änderungen die Betriebsrenten-Reform bringt

Welche Änderungen die Betriebsrenten-Reform bringt

Entgegen der Erwartung hat sich die Große Koalition von der Wahlkampfstimmung nicht beirren lassen und sich noch zu einem Vorsorgepaket durchgerungen. Doch ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Altersarmut eindämmen kann, bleibt ungewiss.

Eigentlich schien die große Koalition Ende Mai nur noch im Verwaltungsmodus über die Ziellinie zu kriechen – die da heißt: Bundestagswahlkampf. Doch dann das: Kurz vor Toresschluss bringt die vermeintlich amtsmüde GroKo die “neue Betriebsrente” auf den Weg. Am 1. Juni hat der Bundestag das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Am 1. Januar 2018 soll es in Kraft treten.

Für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist das Reformwerk ein großer Erfolg, machte sie sich doch bereits seit geraumer Zeit für eine Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland stark. Doch was kann die wiedererstarkte zweite Säule der deutschen Altersvorsorgelandschaft bewirken?

Mehr Geringverdiener sollen Zugang zur bAV erhalten

Nun ja, die Erfolgsaussichten der Reform sind natürlich untrennbar mit deren Kernziel verknüpft. So wünscht sich die Ministerin zuvorderst, dass mehr Geringverdiener Zugang zur Betriebsrente erhalten. Von ihnen hat bislang nur etwa jeder Dritte Anspruch auf eine Rente vom Chef. Ein Grund: Die Rente wird nach derzeitigem Stand voll auf die staatliche Grundsicherung angerechnet. Der Aufbau geringer Rentenanwartschaften lohnt sich also nicht.